Allgemeine Bedingungen

  1. Die Unterrichtszeiten des Marcelos Move richten sich nach den Semestern und Ferien der städtischen Schulen. Das 1. Semester erstreckt sich somit ungefähr von Mitte August bis Januar und das 2. Semester von Februar bis Juni. Die Tanzlehrerschaft ist nicht verpflichtet, von den Schülerinnen und Schülern abgesagte bzw. verpasste Stunden zu einem späteren Zeitpunkt zu erteilen. Infolge offzizieller Feiertage ausgefallene Stunden können innerhalb des Semesters in einer frei wählbaren Stunde gleicher Unterrichtslänge nachgeholt werden.
  2. Nach erfolgter Anmeldung wird das Kursgeld gemäss den aktuell gültigen Tarifen zu Beginn des Semsters in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innert 10 Tagen nach Erhalt zahlbar.
  3. Eine Kündigung der angemeldeten Kurse oder Teile davon muss in schriftlicher Form bis spätestens auf Ende des laufenden Semesters erfolgen. Bei Abmeldungen nach Semesterbeginn und für verpasste Lektionen wird kein Kursgeld zurückerstattet. Im speziellen Einzelfall (Umzug, Unfall inkl. ärztlichem Zeugnis) entscheidet der Schulleiter über eine Rückerstattung.
  4. Die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer sind während des Unterrichts nicht gegen Unfälle versichert.
  5. Ist eine Tanzlehrerin, ein Tanzlehrer infolge Krankheit, anderweitigen Engagements oder zwingenden persönlichen Gründen verhindert, Unterricht zu erteilen, sorgt das Marcelo’s für eine geeignete Stellvertretung.
  6. Der Schulleiter ist berechtigt, Schülerinnen und Schüler, welche sich Pflichtverletzungen zu Schulden kommen lassen, vom Marcelo’s auszuschliessen. In diesem Fall wird das Schulgeld nicht zurück erstattet.

Die allgemeinen Bedingungen sind gültig ab September 2009.